AGB
1 Allgemeines
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes von mir abgeschlossenen Vertrages.
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Etwaige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, sie werden von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Käufer/Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN–Kaufrechts (CISG) gelten im Verhältnis zwischen mir und dem Auftraggeber nicht.
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Diese Bedingungen gelten für den Rechtsverkehr mit Unternehmern. Ich beliefere ausschließlich Auftraggeber, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich–rechtliche Sondervermögen (beidseitige Handelsgeschäfte).
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Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand wird Flensburg vereinbart, mit der Maßgabe, dass ich berechtigt bin, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Auftraggebers zu klagen.
2 Angebote, Vertragsabschluß, Preise
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Meine Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit frei bleibend. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die von ihm bestellte Ware/Dienstleistung erwerben zu wollen. Die zum Vertragsabschluß führende Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder durch die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass ich dem Käufer/Auftraggeber in sonstiger Weise die Annahme seiner Beststellung Bestätige. Mit der Annahme durch mich ist der Vertrag zustande gekommen.
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Ein Widerrufsrecht steht Unternehmern und folglich dem Käufer/Auftraggeber nicht zu.
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Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Unterlagen, sowie Modell–, Konstruktions– und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen mich hergeleitet werden können.
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Meine Preise sind Nettopreise. Es gilt der am Liefertag gültige MwSt. Satz ausgegeben durch die Bundesrepublik Deutschland.
3 Versand
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Die Abholung des Liefergegenstandes hat grundsätzlich durch den Käufer/Auftraggeber und unverzüglich nach Anzeige der Bereitstellung zu erfolgen.
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Kommt der Käufer/Auftraggeber in Annahmeverzug, so bin ich berechtigt, Ersatz der mir entstehenden Aufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer/Auftraggeber über.
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Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir ich nicht zu vertreten habe, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer/Auftraggeber über.
4 Lieferung, Rücktritt
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Angaben zum Liefertermin sind meinerseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Die Vereinbarung fester Liefertermine bedarf der Schriftform.
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Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ich bin daher zum Rücktritt berechtigt, wenn mein Lieferant bzw. Cooperationspartner den mit mir vor Abschluss des jeweiligen Verkaufsvertrages geschlossenen Einkaufsvertrag aus von mir nicht vertretenden Gründen nicht erfüllt.
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Darüber hinaus bin ich berechtigt, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn sich infolge von Katastrophen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Umständen die Erstellung bzw. Beschaffung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich erschwert. Als eine wesentliche Erschwerung gilt es in jedem Falle, wenn der Marktpreis der zugekauften Dienstleistung zwischen dem Abschluss des jeweiligen Verkaufsvertrages und dem vorgesehenen Liefertermin um 25% oder mehr gestiegen ist.
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Bei von mir nicht zu vertretenden Störungen in meiner Firma oder meiner Technik, sowie bei behindernden behördlichen Maßnahmen wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung verlängert. Darüber hinaus bin ich berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn die Störung ohne mein Verschulden über eine Zeitraum von mehr als vier Wochen andauert. Störung im vorgenannten Sinne schließt auch solche Betriebsunterbrechungen oder –einschränkungen ein, die infolge von Krankheiten, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem verursacht werden.
5 Abnahme und Übernahme, Untersuchung, Mängelrüge
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Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegenzunehmen. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
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Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht dar.
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Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet des Bestehens etwaiger Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
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Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und solche mir unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.
6 Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung meiner Kaufpreisforderung sowie aller anderen uns gegen den Käufer/Auftraggeber zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware mein Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
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Wird die von mir gelieferte Vorbehaltsware von dem Käufer be– oder verarbeitet, so erfolgt die Be– und Verarbeitung für mich als „Hersteller“ im Sinne des § 950 BGB.
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Wird meine Vorbehaltsware mit eigener Ware des Käufers oder mit fremder Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwerbe ich das Miteigentum ab der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes meiner Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung herbeigeführte Wertsteigerung erhebn ich keinen Anspruch.
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Der Käufer/Auftraggeber tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf meiner Vorbehaltsware sowie gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehenden Ware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab.
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Im Falle der Weiterveräußerung der Ware, die gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum steht, gilt als abgetreten jedoch nur der Teil der Forderung, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.
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Hat der Käufer/Auftraggeber die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an mich ab.
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Die vorstehenden Abtretungen nehmen ich hiermit ausdrücklich an.
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Übersteigt der Wert der mir zur Sicherheit abgetretenen Forderungen meiner Ansprüche gegen den Käufer/Auftraggeber um mehr als 20%, so bin ich auf Verlangen des Käufers/Auftraggebers verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.
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Der Käufer/Auftraggeber ist zur Weiterveräußerungmeiner Vorbehaltsware sowie der gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehende Waren nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Ziffer 6.4 auf mich übergeht.
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Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, meine Vorbehaltsware sowie die gemäß Ziffer 6.2 in meinem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in meinem Miteigentum stehende Ware gegen Verlust und Beschädigung aufgrund Feuer, Diebstahl, Wasser und ähnlicher Gefahren ausreichend zu versichern und mir auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Käufer/Auftraggeber tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen – gegebenenfalls anteilig – an mich ab. Auch die vorstehende Abtretung wird hiermit angenommen.
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Irgendeine Beeinträchtigung meiner Vorbehaltsware sowie der gemäß Ziffer 6.2 in meinem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in meinem Miteigentum stehende Ware ist mir ebenso unverzüglich bekanntzugeben, wie Zugriffe dritter darauf.
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Nehme ich aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand zurück, so gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Ich kann mich dann aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
7 Zahlung
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Die Forderungen aus meinen Rechnungen sind nach meiner Wahl, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Vorauskasse, per Bargeldnachnahme oder per SEPA–Firmenlastschrift zahlbar. Unbeschadet einer einzelvertraglichen Ware sofort fällig bei Abholung bzw. Lieferung.
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Ich bin berechtigt, trotz anders lautender Zahlungsbestimmung des Käufers/Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so bin ich berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
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Der Käufer/Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat. Mit Zugang einer Mahnung tritt Verzug gegebenenfalls auch vor Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
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Kommt der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden mir andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers in Frage stellt, so bin ich berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. § 321 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass mir die dort vorgesehene Einrede auch dann zusteht, wenn die Vermögenslage des Käufers/Auftraggebers bereits bei Vertragsschluß schlecht war, dies mir jedoch nicht bekannt gewesen ist.
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Der Käufer kann zurückbehaltungsrechte gegenüber meinen Forderungen nicht geltend machen. Ferner ist die Aufrechnung gegenüber meinen Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8 Gewährleistung
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Angaben zu meinen Waren sind generell reine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet.
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Übernommene oder gelieferte Waren sind unverzüglich vom Käufer auf vorhandene Mängel zu überprüfen. Sind solche vorhanden, sind sie unverzüglich schriftlich mir gegenüber anzuzeigen. Im Übrigen gelten die § 377 ff. HGB. Daneben sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen, wenn infolge von Weiterversand oder Be– bzw. Verarbeitung der von mir gelieferten Ware oder anderer Umstände unsererseits nicht mehr einwandfrei geprüft und festgestellt werden kann, ob ein Mangel der Ware tatsächlich vorliegt.
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Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten, beginnend mit Übergabe der Sache.
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Die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Gegenstände ist generell ausgeschlossen.
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Nimmt mich der Käufer auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (zum Beispiel Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat mich der Käufer alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen.
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Soweit der Hersteller für die gelieferte Ware eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann – soweit diese Garantie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus geht – ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden.
9 Haftung
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In allen Fällen, in denen ich im Geschäftsverkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens– oder Aufwendungsersatz verpflichtet bin, hafte ich nur, soweit mir, meinen Cooperationsparntern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
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Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist meine Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt.
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Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und im Fall einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Im Übrigen ist jegliche Haftung meinerseits ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten, meiner cooperationspartner, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10 Schutz– oder Urheberrechte
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Der Käufer/Auftraggeber wird mich unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von Schutz– oder Urheberrechten durch ein von mir geliefertes Produkt hingewiesen wird. Ich bin allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer/Auftraggeber gegen die Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von mir geliefertes Produkt gestützt sind. Grundsätzlich werden ich mich bemühen, dem Käufer das Recht zur Benutzung zu verschaffen. Falls mir dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werde ich nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines etwaigen Betrages für die gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
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Umgekehrt wird der Käufer mir gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen mich dadurch entstehen, dass ich durch Instruktionen des Käufers/Auftraggebers befolgt habe oder der Käufer/Auftraggeber das Produkt ändert oder in das System integriert.
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Von mir zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von die von mir gelieferten Produkte/Dienstleistung. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne meine schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch mich – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
11 Export
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Der Export meiner Waren/Dienstleistung in andere Länder bzw. Nicht–EU–Länder bedarf meiner schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein– und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.